Barrierefreiheitserklärung

Zuständige Stelle / Geltungsbereich

Das Referat für Arbeit und Wirtschaft der Landeshauptstadt München ist bemüht, seine Webseite im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.auerdult.de.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

 

Diese Webseite ist teilweise mit den Vorgaben der BayDiV in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefrei zugängliche Inhalte

  • Vereinzelt fehlen Alternativtexte für Grafiken (WCAG Erfolgskriterium 1.1.1)
  • Beim Video gibt es keine Untertitelung (WCAG Erfolgskriterium 1.2.2)
  • Bei den Teasern steht die Dachzeile in der Reihenfolge vor der Überschrift (WCAG Erfolgskriterium 1.3.2)
  • Bei den grafischen Lageplänen handelt es sich um eine Schriftgrafik (WCAG Erfolgskriterium 1.4.5)
  • Es gibt keinen alternativen Zugangsweg (WCAG Erfolgskriterium 2.4.5)

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.02.2024 erstellt und zuletzt am 18.03.2025 aktualisiert.

Methodik der Prüfung

Bewertung durch Dritte im Rahmen einer entwicklungsbegleitenden Beratung. Für die Prüfung wurden stichprobenartig 6 Einzelseiten mit verschiedenen Inhalten ausgewählt.

Letzte Überprüfung: 06.03.2025

Feedback und Kontaktangaben

Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter veranstaltungen.raw@muenchen.de.

Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können Sie unter veranstaltungen.raw@muenchen.de einholen.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Referat für Arbeit und Wirtschaft

Veranstaltungen

80331 München

Telefon: 08923382813

E-Mail: veranstaltungen.raw@muenchen.de

 

Durchsetzungsverfahren

Bleibt eine Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Durchsetzungsstelle auf Antrag des oder der betroffenen Nutzer*in, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber den Verpflichteten Maßnahmen erforderlich sind.

Sie haben die Möglichkeit, diesen Antrag online auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

 

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung

IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47

81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html